Tolle Führerschein-News: Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung ist seit 31.12.2019 in Kraft. Diese Neuregelung sieht vor, dass erfahrene Autofahrer eine vereinfachte und kostengünstige, prüfungsfreie Möglichkeit erhalten sollen auch Krafträder der Klasse A1 zu fahren.

Nach einer Fahrschulung können somit Krafträder-/Roller der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden. Auf eine theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Übrigens: Schon 2013 wurde eine neue Führerscheinverordnung mit vielen Vorteilen für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen der Führerscheinnovelle in 2013 in Kürze: Inhaber eines Führerscheins der Klasse 1b bzw. A1, oder Inhaber eines PKW-Führerscheins oder der Klasse 4, die diesen vor dem 01.04.1980 erworben wurden, können durch eine verkürzte praktische Prüfung den A2-Führerschein, dann sogar den offenen A-Führerschein erlangen.

Noch das passende Fahrzeug für den neuen Führerschein gefällig? Die passenden Roller und Motorräder haben wir auf unseren Markenseiten für Euch aufgelistet. Oder noch besser: Hier in Würzburg bei uns im Shop vorbei kommen und sich beraten lassen. Wir haben ständig über 250 Zweiräder am Lager.

Hier geben wir Euch eine übersicht über die für's Zweirad relevanten Führerscheinklassen in Deutschland:

Klasse AM (Roller/Mockicks bis 45 km/h)

Kategorie Roller bis 50 ccm und 45 km/h. Integriert in den PKW Führerschein oder ab 15 Jahren als "kleiner Führerschein" machbar. Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ und max. 45 km/h oder Elektroantrieb mit max. 4 kW. In einigen Bundesländern auch schon ab 15 Jahren.



NEU: Klasse B (NEU für Autoführerschein-Besitzer! Führerscheinergänzung B196)

Kategorie Leichtkrafträder (125ccm). Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung ist seit 31.12.2019 in Kraft. Die Neuregelung ermöglicht erfahrenen Autofahrern eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit auch Krafträder der Klasse A1 zu fahren.


Klasse A1 (Kategorie Leichtkrafträder mit 125ccm)

Vorgeschrieben ist bei der Klasse A1: Eine theoretische Ausbildung, eine praktische Ausbildung und ein Mindestalter von 16 Jahren.

Der A1 Führerschein wird nicht automatisch nach 2 Jahren auf A2 erweitert. Hierzu ist eine A2 Führerscheinausbildung erforderlich.

Übrigens: Schon 2013 wurde eine neue Führerscheinverordnung mit vielen Vorteilen für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen der Führerscheinnovelle in 2013 in Kürze: Inhaber eines Führerscheins der Klasse 1b bzw. A1, oder Inhaber eines PKW-Führerscheins oder der Klasse 4, die diesen vor dem 01.04.1980 erworben haben, können ohne weiteren Aufwand Fahrzeuge der Klasse A1 fahren und durch eine verkürzte praktische Prüfung den A2-Führerschein, nach weiteren zwei Jahren Fahrpraxis dann später sogar den offenen A-Führerschein erlangen.


NEU: Klasse A2 (Kategorie Motorräder und Motorroller mit maximal 48PS)

Vorgeschrieben ist bei der Klasse A2: Eine theoretische Ausbildung, eine praktische Ausbildung, ein Mindestalter von 18 Jahren. Beim Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Der A2 Führerschein wird nicht automatisch nach 2 Jahren auf A erweitert. Hierzu ist eine A Führerscheinausbildung erforderlich.


Klasse A (Kategorie Motorräder und Motorroller ohne Leistungsbegrenzung)

Vorgeschrieben ist bei der Klasse A: Beim Direkteinstieg eine theoretische Ausbildung und eine praktische Ausbildung, Mindestalter 24 Jahre. Beim Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Noch Fragen oder Interesse? Wir beraten gerne vor Ort bei uns im Shop. Wir freuen uns darauf!

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